Patientenfahrten
Wir führen täglich Klinik, Arzt, Schul und Berufsunfallfahrten,
sowie regelmäßige Fahrten zur Dialyse, Chemo und Strahlentherapie durch.
Einen Krankenbeförderungsschein - Taxischein stellt Ihr zuständiger Facharzt aus und muss im voraus von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden.
Die Abrechnung übernehmen wir -
wir sind bei allen Krankenkassen zugelassen.
INFO:
Klinik- oder Arztfahrten auf Grund eines Arbeitsunfalls, rechnen wir direkt mit der zuständigen Berufsgenossenschaft ab. Auch hierzu stellt der behandelnde Unfallarzt einen ugs. Taxischein aus. Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung, rufen Sie uns an.
Bargeldlose Krankenbeförderung per Verordnung (Taxischein)
für eine vom Arzt verordnete Krankenbeförderung benötigen Sie:
(auf der Rückseite der Verordnung befindet sich oben rechts ein Fenster, wo die Krankenkasse Ihren Stempel zur Genehmigung einträgt)
Nutzungsmöglichkeiten
Mit der vom Arzt ausgefüllten Verordnung können Sie z. B. bei uns folgende Kranken- und Krankenhausfahrten machen:
Weitere Informationen erhalten Sie in Ihrer Arztpraxis, im Krankenhaus, oder bei Ihrer Krankenkasse.
Grundsätzliches:
Fahrten zu ambulanten Behandlungen:
Ambulante Operationen:
Dialysepatienten:
Strahlen-/Chemotherapie:
Gesetzlicher Eigenanteil:
Taxi Schulz GmbH | Mo - Fr 9 - 17 Uhr | O5221-5OO5O